Gutachter für kosmetische Mittel: Dr. Benjamin Schreiner und Dr. Nicole Schöbel

Ihre Partner für Kosmetik-Sicherheitsbewertungen, Beratung und wissenschaftliche Recherche

Sind Sie Hersteller von kosmetischen Mitteln? Denken Sie darüber nach, sich als Kosmetikhersteller selbständig zu machen? Wollen Sie einen Lohnhersteller beauftragen, Kosmetikartikel herzustellen, die Sie vertreiben werden? Oder planen Sie, importierte Kosmetikartikel unter eigenem Label in Deutschland an den Markt zu bringen?

 

Unsere wichtigsten Leistungen

 

Sicherheitsbewertung

Für die Produktinformationsdatei Ihres kosmetischen Mittels erstellen wir die gemäß EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 geforderte Sicherheitsbewertung zügig und zum fairen Preis.

Recherche

Für Ihre Marketingstrategie betreiben wir fundierte Recherchen zu Inhaltsstoffen und bereiten die Erkenntnisse für Sie auf. Wir beziehen unsere Erkenntnisse ausschließlich aus in Fachkreisen anerkannten Quellen.

Beratung

Wir beraten Sie in allen Phasen der Entwicklung Ihres neuen kosmetischen Mittels, beispielsweise in Form einer frühen Rezepturprüfung, damit es zügig zur Marktreife gelangt.

Die EU stellt klare Anforderungen an Ihre kosmetischen Mittel

Die EU stellt klare Anforderungen an Ihre kosmetischen Mittel In jedem der genannten Fälle greifen umfassende Vorschriften der EU-Gesetzgebung. Sie regeln alle Aspekte, die vor dem Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels am EU-Markt berücksichtigt werden müssen, von den Produktionsbedingungen bis zur zentralen Notifizierung des fertigen Produkts.

Verschiedene Dokumente, die Sie in einer Produktinformationsdatei zusammenstellen, dienen als Beleg dafür, dass Ihr Kosmetikum alle Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. Die Produktinformationsdatei umfasst neben einer Beschreibung des kosmetischen Mittels, der verwendeten Herstellungsmethode sowie Erklärungen zur Einhaltung der guten Herstellungspraxis und zu Tierversuchen auch eine detaillierte Sicherheitsbewertung und wissenschaftliche Nachweise zu angepriesenen Wirkungen.

Dr. Schreiner und Dr. Schöbel – Die Gutachter an Ihrer Seite

Als Gutachter für kosmetische Mittel stehen wir Ihnen bei der Erstellung aller Teile der Produktinformationsdatei mit Rat und Tat zur Seite. Wir stellen damit sicher, dass Sie alle Anforderungen der EU-Gesetzgebung erfüllen, Sie diese regulatorischen Pflichten zügig abhaken und mit Ihrem Produkt an den Markt gehen können.

 

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