Wissenschaftliche Recherche

Die EU-Kosmetikverordnung fordert, dass Kosmetikhändler ausschließlich wissenschaftlich fundierte Werbeaussagen zu ihren Produkten veröffentlichen. Zur Produktinformationsdatei eines jeden Kosmetikums zählen darum wissenschaftliche Belege zu allen getroffenen Werbeaussagen und Auslobungen. Auch der Wortlaut von Werbeaussagen muss sorgfältig gewählt werden, sowohl, um der EU-Gesetzgebung gerecht zu werden, als auch, um sich vor Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen. Zudem sollten Sie dringend vermeiden, dass Ihr Kosmetikum durch die Formulierung der Werbeaussagen unbeabsichtigt als Präsentations-Arzneimittel eingestuft wird.

 

Ihre Werbeaussagen überprüfen wir auf Wissenschaftlichkeit

Damit Sie die Sicherheit haben, dass alle Auslobungen und Werbeaussagen für Ihre Kosmetika belegbar und sauber formuliert sind, recherchieren wir den Stand der Wissenschaft für Sie und prüfen den Wortlaut der Formulierungen auf Primär- und Sekundärverpackungen, Beipackzetteln sowie in Print- und Onlinemedien.

Die Inhaltsstoffe Ihrer Kosmetika im Blick: Wir recherchieren für Sie auslobbare Wirkungen

Mit Blick auf die Inhaltsstoffe in Ihren kosmetischen Mitteln führen wir auch Recherchen durch, um für Sie auslobbare Wirkungen zu identifizieren. Für einzelne Kosmetikinhaltsstoffe können im Einzelfall dutzende oder sogar hunderte Studien mit interessanten Ergebnissen vorliegen.

Aus dieser Masse an Studien die für Sie verwertbaren und gut belegten Wirkungen herauszufiltern, ist eine anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe, für die wir unsere gemeinsame, über 25-jährige Erfahrung in wissenschaftlicher Recherche einsetzen.